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Berufskraftfahrer-Ausbildung

Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist seit September 2009 neu geregelt.


So kannst du z.B schon im Rahmen deiner LKW-Ausbildung mit einer verlängerten Prüfungsfahrt in der Fahrschule die Basis für Deine Grundqualifikation schaffen. Den Abschluß bildet dann eine Prüfung an der Landesregierung in Form einer PC-Prüfung und im Beisein einer Prüfungskommission.


Anschließend heißt es für Dich alle 5 Jahre 5 Module zu absolvieren, die lt. neuem Gesetz eben vorgeschrieben sind. Diese Form der Ausbildung gilt für alle Personen, die nach dem September 2009 den CE-FS beantragen und diesen auch gewerblich nutzen.


Solltest du schon vor dem September 2009 im Besitz Deiner Lenkberechtigung der Klassen "CE" sein, so hast Du bis September 2014 Zeit die entsprechenden Module vorzuweisen. Hier gibt es auch keine Prüfung darüber.


Näheres zum Thema Berufskraftfahrer-Ausbildung besprechen wir gerne direkt in der Fahrschule mit Dir!

 

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