Ärztliche Untersuchung für die Führerschein Ausbildung
Vor der theoretischen Prüfung muss deine Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen durch einen sachverständigen Arzt überprüft werden. Bei L17 und dualer Ausbildung (Selbstfahrer) muss das vor Beginn der privaten Übungsfahrten passieren.
Die ärztliche Untersuchung kannst du schnell und unkompliziert in unserer Fahrschule erledigen (nach Vereinbarung).
Trägst Du eine Brille oder Kontaktlinsen?
Wird die Untersuchung mit Brille gemacht, dann entfällt ein Dioptriennachweis (gilt für die Klassen A, B, F, BE). Für die Klassen C und CE benötigst du in jedem Fall einen Dioptriennachweis vom Optiker.
Sollten NUR Kontaktlinsen (egal welche Führerscheinklasse) verwendet werden können, dann ist eine Kontaktlinsen-Stärkebestimmung vom Optiker notwendig.
Ein gültiger Lichtbildausweis ist ebenfalls für die ärztliche Untersuchung notwendig.
Zusätzlich beachte bitte:
- Je nach Führerscheinklasse beträgt die Untersuchungsgebühr für die Gruppe 1 (ABEF) € 35,- und die Gruppe 2 (CED) € 50,-.
- Bring einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) mit.
- Wenn du Brillenträger/in bist, bring bitte deine Brille und deinen Brillenpass mit. Den Brillenpass erhältst du von deinem Optiker.
- Wenn du Kontaktlinsenträger/in bist, benötigst du die Kontaktlinsen und einen Nachweis des Optikers über die Sehstärke deiner Kontaktlinsen. Dieser Nachweis darf max. 6 Monate alt sein.
Das ärztliche Gutachten ist 18 Monate gültig. Nach Ablauf der 18-monatigen Gültigkeitsdauer musst du die Untersuchung wiederholen, falls du bis dahin noch nicht mit deiner Ausbildung fertig bist.
Die ärztliche Untersuchung in der Fahrschule findet immer nach Vereinbarung statt.