Motorrad Führerschein (Klasse A1/A2/A/Code 111)

Motorrad Ausbildung

Sicher auf zwei Rädern

Wir bieten dir alle Arten von Motorrad-Ausbildungen in unserer Fahrschule an. Dazu gehören die Klassen A, A1 und A2. Was diese unterschiedlichen Klassen bedeuten, erklären wir dir hier.

Grundsätzlich gilt, dass du – egal welche A-Klasse du absolvieren willst – eine Theorie-Ausbildung im Umfang von 20 Stunden Grundwissen für alle Klassen (entfällt bei Besitz der Klasse B) sowie 6 Stunden Zusatz-Wissen für die Klasse A benötigst. Ebenfalls benötigt werden 14 Stunden Fahrausbildung sowie der Abschluss durch die theoretische und die praktische Prüfung. Bei Klasse A1 ist zusätzlich die “Erlangung von Risikokompetenz” notwendig – dieses Modul wird in der praktischen Ausbildung inkludiert.

Wenn bei Antragsstellung das 39. Lebensjahr bereits vollendet wurde, gilt mit 16.03.2015: 2 zusätzliche Unterrichtseinheiten auf Straßen mit öffentlichen Verkehr. Ein spezielles Training im Umgang mit schweren Motorrädern der Klasse A sowie Vermittlung von Risikokompetenz. Die letzten 4 Unterrichtseinheiten im öffentlichen Verkehr sind als Einheit durchzuführen, die einen hohen Anteil an Freilandstrassen umfassen muss.

Unterschiedliche Ausbildungsvarianten

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Du hast Fragen zur Führerscheinausbildung? Kein Problem! Wir sind sehr gerne für dich da und helfen dir weiter!

Ausbildungsvarianten

Klasse A

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen; dreirädrige Kfz über 15 kW (20 PS)

  • Mindestalter 24 Jahre (ohne Vorbesitz A2)

  • Ausbildungsbeginn mit 23 1/2 Jahren

  • Mindestalter bei Vorbesitz von A2: 20 Jahre

  • Umstieg von A2 auf A: frühestens zwei Jahre nach Erteilung von A2 und absolvierter MPA möglich (durch 7 Stunden Fahrtraining oder Absolvierung einer praktischen Prüfung)

Klasse A1

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS), max. 0,1 kW/kg Eigengewicht, dreirädrige Kfz bis 15 kW (20 PS)

  • Mindestalter 16 Jahre

  • Ausbildungsbeginn mit 15 1/2 Jahren

  • Bei erster Erteilung erfolgt eine Ergänzung der Ausbildung um den Inhalt “Erlangung von Risikokompetenz”

Klasse A2

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 35 kW (48 PS), max. 0,2 kW/kg Eigengewicht, ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Ausbildungsbeginn mit 17 1/2 Jahren (in Kombination mit Klasse B “L17”: 16 Jahre)

  • Umstieg von A1 auf A2: frühestens zwei Jahre nach Erteilung von A1 und nach absolvierter MPA (durch 7 Stunden Fahrtraining oder Absolvierung einer praktischen Prüfung)

Code 111

Du möchtest auch mit einem 125 ccm-Motorrad fahren und hast aber keinen Motorrad Führerschein? Kein Problem wie wär’s mit dem Code 111?

Folgende Dinge musst du nachweisen können:

  • Mindestens 5 Jahre durchgehend im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung für die Klasse B
  • Probezeit beendet
  • Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der 6 praktischen Fahrlektionen in der Fahrschule

Folgende Schritte musst du beachten:

  • In der Fahrschule anmelden mit deinem Führerschein, den musst du seit mindestens 5 Jahren durchgehend besitzen und deine Probezeit muss auch beendet sein!
  • Danach hast du 6 praktische Fahrlektionen in der Fahrschule
  • Zu guter Letzt erhältst du von uns eine Bestätigung der erfolgten Ausbildung. Mit dieser gehst du dann zur Behörde und stellst deinen Antrag für den Code 111. Dort gibst du die Bestätigung von uns ab und holst dir gleich deinen neuen Führerschein (am Anfang bekommst du einen Vorläufigen Führerschein, der neue Führerschein im Scheckkartenformat wird dir zugeschickt)

Akzeptiert wird der Code 111 außer in Österreich auch noch in:

  • Italien
  • Lettland
  • Spanien (nach mindestens drei Jahren Besitz der Klasse B)
  • Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren)
  • Tschechischen Republik (nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe)

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