Duale Ausbildung: Selbstfahrer
Bei der dualen Ausbildung lernst du das Fahren zum Teil von deinen Eltern oder Bekannten. Natürlich findet ein Teil der Ausbildung nach wie vor in der Fahrschule statt. Die Vorteile dieser Ausbildungsvariante sind mehr Selbstbestimmung und sehr viel Fahrpraxis.
Voraussetzungen des Begleiters (max. 2 Begleiter):
- Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B seit mind. 7 Jahren
- 3 Jahre Fahrpraxisnachweis
- 3 Jahre keine schweren Verkehrsverstöße (unfallfrei)
- Der/Die Begleiter dürfen innerhalb von 18 Monaten max. 2 Bewerber begleiten.
Du möchtest mit dieser Ausbildung starten?
Melde dich in unserer Fahrschule an. Dein Begleiter kommt am besten gleich mit und reicht den L-Antrag für die Ausbildung ein. Danach absolvierst du die Grundausbildung und die theoretische Einweisung in der Fahrschule. Nach deiner ärztlichen Untersuchung stellt die Behörde einen Bescheid zur Durchführung von Übungsfahrten zu. Dann brauchst du nur noch dei Ausbildungstafeln und Fahrtenprotokolle in der Fahrschule abzuholen (oder du lädst sie hier herunter).
Achtung: Melde diese Ausbildung unbedingt deiner Versicherung! Damit du bei einem eventuellen Unfall während der Übungsfahrten den vollen Schutz der Haftpflichtversicherung erhältst.
Die nächsten Kurse
Abendkurse
Intensivkurse
Klasse B §122 (Selbstfahrer)
So kommst du zu deinem Führerschein
Bei der dualen Ausbildung – auch §122 (Selbstfahrer) genannt – lernst du das Fahren mit einem Begleiter z.B. deinen Eltern oder Bekannten. Die Vorteile dieser Ausbildungsvariante sind mehr Selbstbestimmung und sehr viel Fahrpraxis.
Ablauf der Ausbildung
Details zu den benötigten Ausbildungsschritten
Theoretische Ausbildung
mind. 8 Theorie-Lektionen
1 theoretische Einweisungsstunde (mit Begleiter)
Praktische Ausbildung
Folgende gesetzliche Mindestschulung:
Anmeldung
Für die Anmeldung benötigen wir:
Ausbildungsvarianten
Alternativen zur §122 Ausbildung
Normale Klasse B Ausbildung
Mit dieser Ausbildungsvariante erhältst du den Führerschein mit 18 Jahren. Du kannst ein halbes Jahr vor deinem 18. Lebensjahr mit der Ausbildung beginnen. Du benötigst keinen Begleiter und die Ausbildung erfolgt zu 100% in der Fahrschule.
L17
Mit dieser Ausbildungsvariante kannst Du schon ein halbes Jahr vor deinem 16. Lebensjahr beginnen. Die theoretische Ausbildung findet in der Fahrschule statt. Bei der praktischen Ausbildung gibt es eine Aufteilung zwischen einer Schulung mit dem Fahrschul-PKW und einer Schulung im privaten PKW mit einer Begleitperson. Insgesamt müssen privat mindestens 3.000 Kilometer absolviert werden.