20 Stunden GW (entfällt wenn man die Klasse B besitzt)
Traktor Ausbildung
Die Führerscheinklasse F berechtigt zum Lenken von:
- Zugmaschinen/Motorkarren/Transportkarren, selbstfahrende und landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, auch mit Anhängern bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse
- Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Kraftfahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht
- Sonderkraftfahrzeuge mit Anhängern bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse
- Alle ein- und mehrspurigen Mopeds und Leichtkraftfahrzeuge
Der Ausbildungsbeginn ist schon mit 15,5 Jahren möglich. Die Praktische Prüfung mit 16 Jahren.
Theoretische Ausbildung
Solltest du bereits einen Führerschein der Klasse A oder B besitzen, ersparst du dir die 20 Lektionen Grundwissen und erhältst bei der Computerprüfung nur F-spezifische Fragen.
Praktische Ausbildung
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