Um Ihnen im Nachhinein unangenehme Überraschungen zu ersparen, ist es unsere Pflicht, sie in seriöser Weise über die Nebenkosten, die unabhängig von unserer Fahrschulausbildung anfallen, zu informieren.
Stand: 01.08.2026
Eintragungsabgabe in das FSR (Führerscheinregister): € 105,-
Ärztliche Untersuchung; Für die Klasse A1, A2, A, B, F, BE: € 35,-
Erste Hilfe Kurs: € 70,-
Prüfungskosten pro Antritt Computerprüfung: € 80,-
Wiederholung je Computerprüfung: € 130,-
Praktische Prüfungsvorführung / Abgabe, Klasse A,BE,F: € 110,-
Praktische Prüfungsvorführung / Abgabe, Klasse B: € 105,-
Gebühr Führerschein – Erstausstellung: € 90,-
Gebühr Führerschein – Zweitausstellung: € 73,-
Komm. Gebühr je prakt. Prüfung: € 60,- (A,B,EzB,F)
Zahlschein Behörde, Komm. Gebühr je Computerprüfung: € 11,-
Grundwissen (GW) € 5,50, spezifisches Wissen € 5,50
Gebühr Antrag Selbstfahrer §122: € 55,- / L17: €48,50
Lernunterlagen bei Bedarf: € 45,-
Tafeln L-17/ L pro Set: € 6,50

