Nebenkosten und Gebühren

Um Ihnen im Nachhinein unangenehme Überraschungen zu ersparen, ist es unsere Pflicht, sie in seriöser Weise über die Nebenkosten, die unabhängig von unserer Fahrschulausbildung anfallen, zu informieren.

Stand: 01.08.2026

Eintragungsabgabe in das FSR (Führerscheinregister): € 105,-
Ärztliche Untersuchung; Für die Klasse A1, A2, A, B, F, BE: € 35,-
Erste Hilfe Kurs: € 70,-
Prüfungskosten pro Antritt Computerprüfung: € 80,-
Wiederholung je Computerprüfung: € 130,-
Praktische Prüfungsvorführung / Abgabe, Klasse A,BE,F: € 110,-
Praktische Prüfungsvorführung / Abgabe, Klasse B: € 105,-
Gebühr Führerschein – Erstausstellung: € 90,-
Gebühr Führerschein – Zweitausstellung: € 73,-
Komm. Gebühr je prakt. Prüfung: € 60,- (A,B,EzB,F)
Zahlschein Behörde, Komm. Gebühr je Computerprüfung: € 11,-
Grundwissen (GW) € 5,50, spezifisches Wissen € 5,50
Gebühr Antrag Selbstfahrer §122: € 55,- / L17: €48,50
Lernunterlagen bei Bedarf: € 45,-
Tafeln L-17/ L pro Set: € 6,50